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Kosten

Im Rahmen der medizinischen Rehabilitation sind gegebenenfalls die gesetzlich festgelegten Zuzahlungen in Höhe von 10,- € für maximal 28 Kalendertage zu leisten.
Wenn sich eine Maßnahme im Rahmen der Eingliederungshilfe anschließt, muss der Rehabilitand vorrangig sein Vermögen über 2600,- € einsetzen. Ein Kostenbeitrag aus Arbeitseinkommen ist ebenfalls zu entrichten, ein Teil des Arbeitseinkommens verbleibt dem Rehabilitanden. Lohnersatzleistungen anderer Sozialleistungsträger sind nur in der Phase der Eingliederungshilfe an das Sozialamt als Kostenbeitrag zu entrichten, allerdings in voller Höhe. Während der RPK -Maßnahme verbleibt die Lohnersatzleistung dem Rehabilitanden. Die Mittel dienen dann vorrangig dazu, den Wohnraum aufrecht zu erhalten.

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Haus Landwasser
Wirthstr. 13
Fon 07 61/13 01-590
Fax 07 61/13 01-588
79110 Freiburg
info@haus-landwasser.de

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