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Antworten auf die meistgestellten Fragen

Oft gestellte Fragen

Der Konsum von Alkohol/Drogen ist im Rahmen der Maßnahme untersagt. Nach dem Zufallsprinzip oder anlassbezogen werden Alkohol- und Drogentests durchgeführt.

Die Zugänge zu den Therapiebereichen sowie zu den meisten Wohngruppen sind barrierefrei möglich. Einzelne Zimmer sind barrierefrei gestaltet.

Besuche sind außerhalb der verbindlichen Reha-Termine möglich.
Es gibt keine Gästezimmer für Übernachtungsgäste. Übernachtungen von Besucherinnen und Besuchern im Einzelzimmer können durch die Bezugstherapeuten einzelfallbezogen genehmigt werden. 

Private Fahrräder können im dafür vorgesehenen abschließbaren Fahrradport untergestellt werden. Haus Landwasser haftet bei Diebstahl oder bei Beschädigung nicht. Das Mitbringen eines Fahrrads ist beim Sekretariat anzumelden. Dort kann ggf. ein Schlüssel für den Fahrradport ausgeliehen werden. Wenn dieser bei Auszug nicht abgegeben wird, wird eine Gebühr von 10€ vom Pfand abgezogen.

Das Halten von Haustieren einschließlich der Übernachtung von Tieren ist nicht möglich. Dies gilt auch für Tiere, bei denen der Wunsch besteht, diese zu therapeutischen Zwecken zu halten.

Persönliche Hygieneartikel werden vom Haus Landwasser nicht gestellt. 

Die Nutzung des Internets als Informationsquelle und zum sozialen Kontakt wird von Haus Landwasser gefördert. Deswegen stellt Haus Landwasser für Rehabilitandinnen und Rehabilitanden Internet als Basisangebot (WLAN) kostenfrei zur Verfügung. WLAN wird nachts von 0.00 – 06.00 Uhr ausgeschaltet.

Dies ist möglich - Sie unterschreiben bei Aufnahme eine Nutzungsvereinbarung (Download?), die während des gesamten Aufenthalts Gültigkeit hat.

Grundsätzlich sind die Zimmer bereits möbliert. 
Ohne Zustimmung dürfen Einrichtungsgegenstände nicht aus den Räumen entfernt oder zusätzlich aufgestellt werden. Bei Genehmigung ist ein Pfand von 50 € je Möbelstück zu hinterlegen. Spätestens mit Auszug hat dann die Entfernung der eigenen Möbel zu erfolgen. Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen, wird das Pfand einbehalten. Eine Überlassung der privaten Möbel an Haus Landwasser ist nicht möglich.

Parkplätze für Autos können nicht vorgehalten werden. In der Wirthstraße gibt es grundsätzlich kostenfreie Parpklätze, die v.a. werktags tagsüber jedoch häufig belegt sind.

Für die verschiedenen Maßnahmen in Haus Landwasser gibt es unterschiedliche Vorgaben der Leistungsträger für die Gewährung von Wochenendheimfahrten und Urlaub. Die für die jeweilige Maßnahme gültigen Regelungen können im Erstgespräch erfragt werden.

In Haus Landwasser gibt es in Wohngruppen unterschiedliche Verpflegungspakete. Dies sind im Grundsatz "Vollversorgung" (alle Lebensmittel über Haus Landwasser), "Mittagessen" (Mittagessen über Haus Landwasser), "Selbstversorgung" (Lebensmittel für Mahlzeiten werden selbst beschafft und die Mahlzeiten zubereitet).
Je nach Maßnahme (EGH oder RPK) erfolgt die Finanzierung für die Lebensmittel unterschiedlich. Bitte erfragen Sie bei Interesse konkrete Informationen im Erstgespräch.
Die Verpflegung erfolgt mit Vollkost oder vegetarisch. Die Gewährleistung einer veganen Ernährung ist nicht möglich. Bei erforderlicher Schonkost oder Diätnahrung werden im Falle einer entsprechenden ärztlichen Anordnung die Lebensmittel bereit gestellt.

Der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung wird dringend empfohlen.

Bei Verlust / Beschädigung privater Wertgegenstände haftet Haus Landwasser nicht für den Schaden. In jedem Zimmer steht ein abschließbares Fach zur Verfügung. Dies ist jedoch kein Tresor.

In der Eingliederungshilfe gibt es zu 100% Einzelzimmer und in der RPK gibt es zu 85% Einzelzimmer.