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RPK Aufnahmeverfahren

  1. Bei konkretem Interesse benötigen wir von Ihnen unsere beiden Datenbögen und mindestens einen ärztlichen Vorbefund. Diese senden Sie bitte an den ärztlichen Dienst von Haus Landwasser. Gerne senden wir Ihnen die notwendigen Unterlagen auch über unser Sekretariat zu. Ansonsten finden Sie die Formulare in unserem Downloadbereich.
  2. Die Prüfung der Unterlagen erfolgt durch den ärztlichen Leiter von Haus Landwasser, danach wird ein Termin zum Erstgespräch vergeben. Unser Sekretariat ruft Sie an.
  3. Treffen zum Erstgespräch in Haus Landwasser: Bei Entscheidungsschwierigkeiten oder auf Vorschlag von Haus Landwasser kann ein Schnuppertag angeboten werden.
  4. Entscheidung über eine mögliche Aufnahme: Sie erhalten im Erstgespräch direkt eine Rückmeldung, ob eine Aufnahme in Haus Landwasser denkbar ist. Nach dem absolvierten Erstgespräch stehen Sie auf unserer Warteliste.
  5. Ihre Entscheidung: Grundsätzlich bitten wir Sie um eine aktive Rückmeldung, ob Sie eine RPK-Maßnahme bei uns absolvieren möchten. Hierfür können Sie auch eine individuell mit uns vereinbarte Bedenkzeit bekommen. Wenn wir innerhalb der Bedenkzeit nichts von Ihnen hören, streichen wir Sie von der Warteliste.
  6. Klärung der Maßnahmekosten: Wenn eine RPK-Maßnahme bei uns absolviert werden soll, unterstützt unser Sozialdienst Sie beim Antragsverfahren. Sie erhalten zeitnah ein Schreiben des Sozialdienstes von Haus Landwasser über die weitere Vorgehensweise mit den erforderlichen Antragsunterlagen. Sobald uns die angeforderten Unterlagen vorliegen, wird das Kostenklärungsverfahren durch Haus Landwasser fortgeführt. Ohne vollständige Unterlagen ist eine weitere Bearbeitung des Antrags nicht möglich. Bitte fragen Sie zu gegebener Zeit beim zuständigen Kostenträger nach dem Stand des Antragsverfahrens.

Besonderheiten im RPK-Verfahren

  • Externes Facharztgutachten: Für den RPK-Antrag ist zwingend ein Gutachten des behandelnden Facharztes notwendig. Formulare für ihren behandelnden Facharzt senden wir Ihnen zu. Das externe Facharztgutachten kann selbstverständlich auch von behandelnden Ärzten in der Klinik erstellt werden.
  • Gesetzliche Zuzahlung: Bei Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation sind grundsätzlich für eine begrenzte Anzahl von Wochen Zuzahlungen an den Leistungsträger (gesetzliche Krankenversicherung, Deutsche Rentenversicherung) zu entrichten. Es gibt bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen jedoch die Möglichkeit, sich von der Zuzahlung ganz oder teilweise befreien zu lassen. Gerne informieren wir Sie zu gegebener Zeit über die gesetzlichen Befreiungsmöglichkeiten.

Aufnahme

Nach Erhalt der Kostenzusage erhalten Sie einen Aufnahmetermin, sobald dies von unserer aktuellen Wartezeit her möglich ist. Über die Wartezeiten werden sie bereits im Erstgespräch informiert. Sie können diese im Sekretariat erfragen. Wir bitten um Verständnis, dass wir häufig zu Beginn nur ungefähre Aussagen zur Wartezeit machen können.