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Aufnahme-verfahren EGH

Leistungsträger ist der für Sie je nach Wohnort zuständige Träger der Eingliederungshilfe. Für eine eventuelle Kostenzusage ist in der Regel ein längerer Vorlauf notwendig, da Anträge gestellt und Gespräche mit dem zuständigen Fallmanagement geführt werden müssen. Bei Bedarf unterstützt Sie unser Sozialdienst bei der Antragsstellung.

Wir bieten bei Interesse an einer Maßnahme im Bereich der Eingliederungshilfe ein Erstgespräch an. Bitte nutzen Sie für weitere Informationen im Downloadbereich auch die "vorvertraglichen Informationen" (grundlegende Informationen über die Maßnahme der Eingliederungshilfe in Haus Landwasser).

Für einen Austausch, ob unser Angebot passend sein könnte, benötigen wir von Ihnen vor einem Erstgespräch den Datenbogen I und mindestens einen ärztlichen Vorbefund. 

Diese senden Sie bitte an die Einrichtungsleitung von Haus Landwasser. Gerne senden wir Ihnen die notwendigen Unterlagen (Datenbogen) auch über unser Sekretariat zu. Ansonsten finden Sie die Formulare in unserem Downloadbereich.

Im Anschluss meldet sich das Sekretariat von Haus Landwasser bei Ihnen für eine Terminvereinbarung.

Die Maßnahme ist vorrangig für Menschen vorgesehen, die in der Region wohnen und/oder aus der Region stammen. Andere Interessentinnen oder Interessenten können bei freien Plätzen ebenfalls aufgenommen werden.

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