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Wer wird aufgenommen?

Haus Landwasser bietet Maßnahmen an für junge erwachsene Menschen mit Teilhabeeinschränkungen aufgrund einer länger bestehenden psychischen Erkrankung.

Um von einer Maßnahme in Haus Landwasser profitieren zu können, ist eine Antwort mit "Ja" auf folgende Fragen eine unbedingte Voraussetzung für eine Aufnahme:

Sind Sie dazu bereit

  • sich auf die gemeinsame Entwicklung eines neuen Weges einzulassen?
  • Energie für die zu Beginn festgelegten Ziele zu investieren?
  • auf den Konsum von Drogen und Alkohol zu verzichten?
  • keine Gewalt gegen andere oder sich selbst auszuüben?

Eine Aufnahme kann nicht angeboten werden bei

  • im Vordergrund stehender geistiger Behinderung,
  • im Vordergrund stehender Pflegebedürftigkeit,
  • im Vordergund stehender Suchterkrankung (nicht gegebene Abstinenzfähigkeit).

 

Aufnahmeverfahren

Die Aufnahmeverfahren für die Maßnahmen der medizinisch-beruflichen Rehabilitation (RPK) und den Maßnahmen der Eingliederungshilfe (EGH) unterscheiden sich. Hier finden Sie weitere Informationen über die jeweiligen Abläufe.

Bereich RPK

RPK Aufnahmeverfahren

Eine Maßnahme der medizinisch-beruflichen Rehabilitation (RPK) in Haus Landwasser kommt in Betracht, wenn

  • nach Abklingen der Akutsymptomatik weiterhin Beeinträchtigungen im Hinblick auf die Aufnahme einer Arbeitstätigkeit / Teilhabe am Erwerbsleben bestehen,
  • die Belastbarkeit für eine Maßnahme der beruflichen Rehabilitation noch nicht besteht,
  • eine ausreichende Belastbarkeit besteht, das Angebot zu nutzen (an den Therapien teilzunehmen),
  • die festgelegten individuellen Rehabilitationsziele durch die Maßnahme erreicht werden können.

Bereich EGH

EGH Aufnahmeverfahren

Eine Maßnahme der Eingliederungshilfe (EGH) in Haus Landwasser kommt in Betracht, wenn

  • nach Abklingen der Akutsymptomatik keine Perspektive für einen Übergang in eine möglichst selbständige Lebenssituation vorhanden ist, dies aber ein übergeordnetes Ziel ist
  • aufgrund fehlender Voraussetzungen keine vorrangige Leistung (SGB V oder SGB III) möglich ist
  • eine ausreichende Belastbarkeit besteht, das Angebot zu nutzen (an den Therapien teilzunehmen), 
  • die festgelegten individuellen Rehabilitationsziele durch die Maßnahme erreicht werden können.

Die Maßnahme der Eingliederungshilfe ist vorrangig für Menschen vorgesehen, die in der Region wohnen und/oder aus der Region stammen

Andere Interessentinnen oder Interessenten können bei freien Plätzen ebenfalls aufgenommen werden.

RPK Aufnahmeverfahren

RPK Aufnahmeverfahren

EGH Aufnahmeverfahren

EGH Aufnahmeverfahren